Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Information und Beratung

Die Mitarbeiter/-innen der Gesundheitsabteilung des SCU informieren und beraten Sie gerne während unserer Geschäftszeiten sowohl telefonisch als auch persönlich.
Die Geschäftszeiten entnehmen sie bitte den Aushängen. Außerhalb dieser Zeiten können Sie Wünsche und Informationen auf den Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E- Mail schreiben.

2. Anmeldungen/Gebühren

2.1 Anmeldungen zu allen Angeboten und/oder Veranstaltungen sind per online Formular, schriftlich, per Fax oder per E-Mail möglich. Sofern noch Plätze frei sind, werden Anmeldungen nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Dauerbucher haben Vorrang. Ein Quereinstieg ist, soweit Plätze verfügbar sind in allen Bereichen möglich. Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass Anmeldungen verbindlich und verpflichtend sind.

Die Kursgebühren sind vorab, nach Anmeldebestätigung bar oder per Überweisung auf unser Geschäftskonto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf einzuzahlen. Bitte geben Sie immer bei den Einzahlungen Ihren Vor- und Nachnamen sowie die Kurs/ Angebots – Nr. an.

Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN   DE54 3005 0110 0080 0169 67
BIC      DUSSDEDDXXX

Sie haben auch nach Rücksprache die Möglichkeit, eine Kursstunde unentgeltlich zu besuchen, um für sich herauszufinden ob das Angebot Ihren Wünschen und Neigungen entspricht. Dies betrifft ausschließlich etablierte Kurse, keine neuen Angebote im Aufbau.

2.2 Die Teilnahme am Gerätetraining ist nach einem Eingangs – Check und einer persönlichen Einweisung möglich. Eine vorherige Terminabsprache ist hierfür erforderlich. Das Gerätetraining ist monatlich buchbar.

2.3 Die Familienangebote umfassen unterschiedliche Zeitblöcke als andere Angebote. Die Familienangebote für Kindern ( mit & ohne Begleitung) umfassen i.d.R. 6 Monate. Die Familienkurse für die Eltern (mit & ohne Kind) umfassen 10 Kursstunden im Block.

3. Zahlungsmodalitäten/Ermäßigungen

3.1 Vereinsmitglieder erhalten auf alle Angebote 10% Ermäßigung. Die Einweisungsgebühr des Geräterainings bleibt von dieser Regelung unberührt.

3.2 Ehrenamtlich für den SC Unterbach tätige Vereinsmitglieder erhalten auf das Gerätetraining eine Ermäßigung von 30%/7,50€ und auf die Kursangebote von 25%. Ein Anspruch darauf besteht nur dann, wenn es die kundenseitige Auslastung zulässt. Die Modalitäten der Einweisungsgebühr für das Gerätetraining bleiben von diesen Regelungen unberührt.

3.3 Die Gebühr des Gerätetrainings betragen monatlich 25,-€. Beim Einstieg in das Gerätetraining ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 80,-€, die am Tage der Einweisung zu entrichten ist. Die Gebühren errechnen sich wie folgt: 30,-€ für die Einweisung, plus 25,-€ für den Einweisungsmonat. Hinzu kommen 25,-€ für den vierten Monat (Der vierte Monat ist dann beitragsfrei.) Die weiteren monatlichen Gebühren können am Monatsanfang entrichtet werden.

3.4 Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger – mit Nachweis – erhalten 10% Ermäßigung auf Kurse und andere Angebote.

3.5 Quereinsteiger in die Kurse / Familienangebote werden nach Einstiegsdatum berechnet.

4. Kurs- bzw. Veranstaltungsvoraussetzungen

Kurse/Veranstaltungen finden nur dann statt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Kommt eine Veranstaltung zeitverzögert zustande können sich Daten verschieben oder Beträge verändern. Bei nicht zustande kommen des Angebotes wird die Kursgebühr/Differenz zurückerstattet.

Die Angebotsplanung berücksichtigt bereits alle Feiertage, sowie Ferienzeiten bei den Familienangeboten mit Kindern. Alle Angebote der SGBZ haben unterschiedliche Buchungsmöglichkeiten und Zeitansätze zu Grunde gelegt. Dies hat teils auch Einfluss auf unterschiedliche Abläufe der Anmeldung, Abrechnung und Durchführung.

5. Rücktritt / Stornierung / Fehlzeiten

5.1 Kurse / Familienangebote
Eine frühzeitig erfolgte Kursanmeldung kann nur bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn schriftlich storniert werden. Maßgeblich ist hier das Datum der Stornierung in Verbindung mit dem Posteingang.
Nach Beginn des Kurses werden bei einer plötzlichen, längerfristigen Erkrankung (Ärztliches Attest), die sich voraussichtlich über das Kursende hinaus erstreckt, die Gebühren für die verbleibenden Kursstunden gutgeschrieben. Bei einer Rückererstattung, der noch verbliebenen Kursstunden wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,-€ einbehalten.
Fehlzeiten durch geplante/nicht geplante Urlaubszeiten und/oder plötzliche, kurzfristige Erkrankungen finden keine Berücksichtigung.

5.2 Gerätetraining
Ein Kunde, der drei Monate nicht mehr trainiert und bezahlt, wird als abgemeldet eingestuft. Hierzu ist keine schriftliche Kündigung nötig. Bei einer Wiederaufnahme des Trainings wird er als Neukunde geführt. Ausnahme: Wird bei der Geschäftsführung angezeigt, dass aus Krankheits- oder anderen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht trainiert werden kann (max. 6 Monate), ist es möglich, ohne zusätzliche Kosten wieder in das Gerätetraining einzusteigen. Es sei denn der allgemeine Gesundheitszustand hat sich stark verändert und eine neue Einweisung ins Gerätetraining wäre von Nöten.

6. Haftung

Das SGBZ des SCU übernimmt keine Haftung für körperliche und/oder materielle Schäden, die während der Kurse, Veranstaltungen und des Gerätetrainings eintreten. Die Verantwortung und Aufsicht bei Eltern/Kind Angeboten verbleibt bei den Begleitpersonen der Kinder.

Durch die Zahlung von Gebühren sind alle Kunden bei der Sporthilfe e.V. unfall- und haftpflichtversichert.

Um Rechtsansprüche geltend zu machen, muss unmittelbar nach dem Eintreten des Ereignisses eine Schadensmeldung ausgefüllt werden. Unsere Trainer/Kursleiter sind Ihnen hierbei behilflich.

Wir bitten Sie, die vorhandenen Wertfächer zu nutzen, um Schlüssel, Handys oder kleinere Geldbeträge dort einzuschließen. Eine 100% Sicherheit stellt diese Möglichkeit allerdings auch nicht dar.

7. Externe Anbieter

Bei Nutzung der Angebote von externen Anbietern / Veranstaltern ist die Versicherungspflicht auf den externen Anbieter übertragen. Für separate Geschäftsbedingungen, Preisgestaltung und Durchführung der Angebote ist ausschließlich der externe Anbieter verantwortlich. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall bei entsprechendem Anbieter.


September 2021

Sportclub 1920 Unterbach e.V.

SGBZ